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Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2024: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2024: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Die Europäische Union führt mit der neuen General Product Safety Regulation (GPSR), auch Produktsicherheitsverordnung genannt, weitreichende Änderungen ein, die den Verbraucherschutz stärken und die Produktsicherheit erhöhen sollen. Diese EU-Verordnung löst die bisherige Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD) ab und gilt ab dem 13. Dezember 2024. Sie ist Teil des umfassenden europäischen Produktsicherheitsrechts und stellt neue Anforderungen an alle Marktteilnehmer, einschließlich Online-Marktplätzen. Wir geben hier einen kurzen Überblick zu den Eckpfeilern der Verordnung und zu einzelnen Pflichten, die daraus folgen.

Warum wurde die neue EU Produktsicherheitsverordnung (GPSR) eingeführt?

In einer zunehmend globalisierten Handelswelt mit wachsendem Online-Handel wurde die Notwendigkeit einer umfassenderen und modernisierten Regulierung deutlich. Die Produktsicherheitsverordnung zielt darauf ab, bestehende Lücken im Produktsicherheitsrecht zu schließen und einen einheitlichen Sicherheitsstandard für alle Produkte zu gewährleisten. Besonders wichtig ist dabei die Harmonisierung der Sicherheitsanforderungen für Produkte, die bisher noch nicht unter produktspezifische EU-Vorschriften fielen.

Was ist die General Product Safety Regulation?

Die GPSR ist ein umfassendes Regelwerk, das die Sicherheit von Verbraucherprodukten im europäischen Wirtschaftsraum reguliert. Ein zentraler Aspekt der Verordnung ist ihre doppelte Anwendbarkeit: Sie gilt sowohl für noch nicht regulierte Produkte als auch ergänzend für bereits durch spezifische EU-Vorschriften regulierte Waren. Dies schafft eine zusätzliche Sicherheitsebene und gewährleistet lückenlose Standards.

Die Verordnung etabliert dabei:

  • Einheitliche Sicherheitsstandards für den gesamten EU-Markt
  • Klare Vorgaben für Informationspflichten
  • Strukturierte Ansätze zur Risikobewertung
  • Verbindliche Regelungen für alle Akteure der Lieferkette
  • Besondere Pflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen

Wer ist betroffen?

Die GPSR richtet sich an alle Akteure der Handelskette:

  • Hersteller
  • Importeure
  • Händler
  • Betreiber von Online-Marktplätzen

Besonders hervorzuheben ist, dass die Verordnung keine Unterscheidung zwischen B2B- und B2C-Geschäften macht. Sobald ein Produkt für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern genutzt werden könnte, fallen alle damit verbundenen Geschäftstransaktionen in den Anwendungsbereich der Verordnung, unabhängig davon, ob es sich um B2C- oder B2B-Produkte handelt.

Was ist zu beachten?

Neue Informationspflichten ab Dezember 2024

Ein Kernaspekt der GPSR sind die erweiterten Informationspflichten, die für alle auf dem Markt bereitgestellten Produkte gelten. Wichtig zu beachten ist, dass diese Informationen direkt im Produktangebot stehen müssen – eine einfache Verlinkung, wie beispielsweise zum Impressum oder zur Versandkosten-Seite, ist nicht ausreichend.

Zu den verpflichtenden Angaben gehören:

Angabe des Herstellers:

  • Name, Handelsname oder Marke des Herstellers
  • Postanschrift
  • Elektronische Adresse (E-Mail oder Website)

Angabe der verantwortlichen Person (falls Hersteller nicht in der EU ansässig):

  • Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person gemäß GPSR und EU-Marktüberwachungsverordnung

Produktidentifikation:

  • Produktbilder
  • Angaben zur Art des Produkts
  • Weitere Produktidentifikatoren (SKU / EAN / Charge / Artikelnummer etc…)

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:

  • leicht verständlich und in der jeweiligen Amtssprache verfasst
  • zusätzliche Bereitstellung aller Informationen auf dem Produkt, der Verpackung oder in Begleitunterlagen (Beipackzettel)
  • in den Amtsprachen aller Länder (der EU) in die verkauft oder geliefert wird 

Weitere konkrete Beispiele und Details zu diesem Thema finden Sie beim Händlerbund.

Erweiterte Anforderungen an Online-Händler

Als Online-Händler müssen Sie besondere Pflichten beachten:

Direkte Produktinformationspflichten

  • Alle sicherheitsrelevanten Informationen müssen direkt im Produktangebot erscheinen
  • Eine Verlinkung auf externe Seiten ist nicht ausreichend
  • Produktbeschreibungen müssen in der Sprache des Ziellandes verfügbar sein

Dokumentations- und Nachweispflichten

  • Vorhalten einer technischen Dokumentation für alle Produkte
  • Nachweise über die Sicherheitskonformität aller Produkte
  • Aufbewahrung der Dokumente für mindestens 10 Jahre
  • Einrichtung eines Systems zur Produktrückverfolgung

Melde- und Reaktionspflichten

  • Sofortige Meldung von Sicherheitsrisiken an zuständige Behörden
  • Unverzügliche Information der Kunden bei erkannten Risiken
  • Implementation eines effektiven Rückrufsystems

In-Verkehr-Bringer: Werden Sie zum Hersteller oder Importeur?

Die GPSR erweitert den Herstellerbegriff erheblich. Sie können als Hersteller mit allen damit verbundenen Pflichten gelten, wenn Sie Produkte unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke verkaufen oder auch Produkte für Ihren Vertrieb entwickeln oder herstellen lassen. Auch durch die Modifikation von Produkten, also wenn Sie beispielsweise importierte Produkte wesentlich verändern, Produkte für den EU-Markt anpassen oder gar Änderungen vornehmen, die das Sicherheitsniveau beeinflussen, können Sie als Hersteller eingestuft werden. Daraus ergeben sich dann in der Folge erhebliche Zusatzpflichten, unter anderem:

Zusätzliche Herstellerpflichten

  • Durchführung einer vollständigen Risikobewertung
  • Erstellung der technischen Dokumentation
  • Gewährleistung der Konformität mit EU-Sicherheitsstandards
  • Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems und Rückverfolgung
  • Bekanntgabe und Abwicklung von Produktrückrufen
  • Bereitstellung eines Meldesystems

Werden Sie als Importeur im Sinne der GPSR eingestuft, ergeben sich hier ebenfalls deutlich erweiterte Pflichten, zum Beispiel:

  • Prüfung auf Einhaltung der  aktuell geltenden Sicherheitsrichtlinien im EU-Markt
  • Prüfung auf die EInhaltung aller informationeller Anforderungen der GPSR 
  • eigene Kontaktdaten auf dem Produkt oder der Verpackung
  • sicherstellen, dass notwendigen Prüfungen durchgeführt und erforderliche technische Unterlagen erstellt wurden

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ist eine umfassende Verordnung, die viele Bereiche berührt und komplexe Zusammenhänge betrifft. Sie sollten sich rechtlich beraten lassen, wenn sie Zweifel haben, ob gewisse Pflichten durch eine solche Einstufung tatsächlich auf Sie zutreffen.

Was ist jetzt zu tun?

In jedem Fall müssen sie als Shop-Betreiber mindestens den Informationspflichten genügen, nicht zuletzt, um auch der Gefahr einer Abmahnung zu entgehen. Dazu gehört vorrangig:

  • Anpassung aller Produktbeschreibungen
  • Integration von Sicherheitsinformationen
  • Umarbeitung der Templates
  • ggf. Einrichtung von Meldesystemen
  • ggf. Überarbeitung der Rückgabe- und Erstattungsprozesse

Natürlich stellt die neue GPSR einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Produktsicherheit in der EU dar, auch wenn der initiale Aufwand enorm erscheinen mag. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen für alle Marktteilnehmer und stärkt den Verbraucherschutz erheblich. 

Die zeitnahe Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen und die systematische Implementierung der erforderlichen Maßnahmen sind der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der GPSR. Sie sollten die Zeit bis zum Inkrafttreten am 13. Dezember 2024 nutzen, um ihre Strukturen und Prozesse anzupassen und allen Anforderungen genügen zu können.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Informationspflichten zur Produktsicherheitsverordnung in Ihrem Onlineshop? Benötigen Sie Unterstützung bei der Implementierung der neuen Angaben?
Unser Expertenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – gemeinsam finden wir die optimale Lösung und stellen sicher, dass Sie zeitnah die Anforderungen an die Informationspflichten der GPSR erfüllen können.